Geben Sie uns die Verantwortung über die Ihnen obliegende Räum- und Streupflicht von November bis März (optional April) einer jeden Saison. Der Winterdienst geht immer - auch bei den Versicherungen, den meisten Vorschriften/Verordnungen und bei unseren Wettbewerbern - mindestens fünf bis optional sechs Monate lang.
Wir sind für Sie auf den Straßen unterwegs. Bei Schnee und Eis erreichen Sie uns bis zu 24 Stunden täglich! Wir finden für jedes Problem eine Lösung und melden uns zeitnah bei Ihnen. Darüber hinaus bieten wir viele weitere Dienstleistungen an: z.B. Hausmeisterservice, Kurierdienste, Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten usw.
Wir haben Erfahrung in Sachen Winterdienst und kennen auch die jeweiligen Gemeindesatzungen und rechtlichen Regelungen. Wenn Sie uns buchen, sichern Sie sich auch gegen Schadenersatzansprüche ab, da wir unsere Arbeit gewissenhaft und sorgfältig ausführen und im Notfall gut versichert sind. Wir sind anwaltlich angebunden und kennen auch die neuste Rechtsprechung. Als Kundin / Kunde unserer Winterdienstleistungen profitieren Sie von einem besonderen Service: im Schadensfall organisieren wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung durch eine professionelle Rechtsanwältin unserer Wahl, mit der wir schon seit Jahren zusammenarbeiten. Diese wehrt auch unberechtigte Forderungen Dritter ab, etwa, wenn jemand meint, bei Schnee- oder Eisglätte vorsätzlich "Geld verdienen zu wollen", in dem man etwa bewusst ausrutscht.
Auch in Sachen Hausmeisterservice, Kurierdienste, Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten usw. können Sie sich auf unsere Erfahrung verlassen.
Wir sind besonders zuverlässig!
Sie erhalten einen hochwertigen Service. Egal, was Sie bei uns in Auftrag geben oder buchen. Sparen Sie Zeit und Geld bei kalkulierbaren Kosten! Winterdienst: Wir streuen und räumen Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Hofe von privat mit besten Materialien. Gerne unterbreiten wir auch Firmen ein individuelles Angebot.
- Wir sind Mitglied der
BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) und bei der HISCOX in München ganzjährig umfassend haftpflichtversichert (Spezial-Versicherer).
- Uns liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Mainz und der Stadtkasse Mainz (Stadt Mainz) vor. Wir verfügen zudem über ein unbefristetes Reisegewerbe mit der hierfür erforderlichen besonderen Zuverlässigkeit nach der Gewerbeordnung (überprüft vom Gewerbeamt/Ordnungsamt der Landeshauptstadt Mainz; ständige Voraussetzungen: keine Schulden, keine Eintragungen im Schuldnerregister, keine Insolvenzverfahren, ein tadelloses Führungszeugnis = einwandfreier Leumund).
WIR SIND IHR ZUVERLÄSSIGER VERTRAGSPARTNER!
- Wir sind zur Ausweisung der Umsatzsteuer verpflichtet. In unseren Rechnungen weisen wir immer die gesetzliche MwSt. aus. Wir führen diese vierteljährlich an das Finanzamt ab und tragen mit unserer Firma zur Wirtschaftsleistung bei.
- Bei uns gebuchte haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Winterdienst) können in der Regel zu 20% (max. 4.000,00 EUR/Jahr) von unseren Kunden im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden! Voraussetzung hierfür ist, dass wir keine Barzahlungen akzeptieren dürfen. Unsere Rechnungen werden durch unsere Kunden deshalb immer überwiesen.
WIR SIND PARTNER VERSCHIEDENER GROßUNTERNEHMEN
Wir bieten Ihnen außerdem zu fairen Preisen: Straßenbetriebsdienst, Straßenreinigung, Hausmeisterservice, Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten, Kurier- und Lieferdienste, Handel mit KFZ und Fahrzeugteilen sowie An- und Verkauf (z.B. Dekoartikel, Trödel usw.). Auch verfügen wir über einen historischen, fast 40 Jahre alten Eiswagen ("Eis Toni") und eine Reisegewerbekarte.
Wir nehmen auch Aufträge von Kunden entgegen, die nur ein "kleines" Budget haben oder "nicht so viel" ausgeben können. Wir finden immer eine Lösung!
Auch können wir unsere Kunden zu meisterpflichtigen Gewerken vermitteln, mit denen wir eng zusammenarbeiten und mit diesen kooperieren, hier z.B. im Bereich des Baus und der Sanierung.
Dort möglich:
sogenannte "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" bei Pflegestufe (behindertengerechter Um-/ Ausbau der Wohnung/ des Hauses) nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch/ SGB XI, finanziell unterstützt durch die Pflegekasse bei Pflegegrad!
Service auf hohem Niveau - darauf können Sie sich bei uns verlassen. Bei Siebenschläfer VIP Dienste steht der Servicegedanke an erster Stelle. Daher geben wir Ihnen unser Serviceverspechen.
DER WINTER VOR GERICHT - Sorgen Sie vor: Beachten Sie die Räum- und Streupflicht in den kalten Wintermonaten!
Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde!
Immer wieder landen Streitigkeiten rund um Eis und Schnee vor den deutschen Gerichten.
Vermieter und Grundstückseigentümer sollten beachten, dass ihnen in den meisten Fällen von Gesetzes oder Rechts wegen die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen wurde.
Wird diese verletzt und kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, kann es für die verantwortliche Person teuer werden (sog. Verkehrssicherungspflicht).
Die winterliche Räum- und Streupflicht beruht auf der Verantwortlichkeit durch Verkehrseröffnung und setzt eine konkrete Gefahrenlage, das heißt eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist das Vorliegen einer allgemeinen Glätte. Das kann mehrfach im Monat in den kalten Wintermonaten vorkommen, sodass geräumt und gestreut werden muss.
Vielen Vermietern bzw. Grundstückseigentümern ist diese Verpflichtung nicht bewusst.
Die Kosten für den Winterdienst können auf die Mieter umgelegt werden. Sie erhalten von uns immer eine Rechnung. Auch können unsere Kosten für den Winterdienst als "haushaltsnahe Dienstleistungen" vom Auftraggeber teilweise steuerlich abgesetzt werden. Melden Sie sich bei uns - wir beraten Sie gerne.
Wir sind Mitglied der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
UNTEN GENANNTER FLYER GILT AUCH FÜR DIE AKTUELLE SAISON !
Die Preise werden sich ggf. in einzelnen Regionen leicht verändern.
Wir bleiben trotzdem unserer Bestpreis- bzw. Flatrate- und Festpreis-Garantie treu - VERSPROCHEN IST VERSPROCHEN!
Sie erfahren VOR Buchung und vor Vertragsabschluss, welche Kosten auf Sie zukommen.
Ohne Mehrkosten und ohne versteckte Positionen wie bei manch anderen Winterdiensten!
(0162) 89 80 578
info@vipdienste-rheinmain.de